Wer die Kurtaxe erhebt
Ob Ihre Gemeinde sie Kurtaxe, Kurbeitrag oder Gästebeitrag nennt: Die Abgabe erhebt die Gemeinde selbst, auf Grundlage des Kommunalabgabengesetzes ihres Landes und einer eigenen Satzung. In Niedersachsen zum Beispiel können Gemeinden, die als Kurort, Erholungsort oder Küstenbadeort anerkannt sind, einen Gästebeitrag erheben — unter anderem für ihre touristischen Einrichtungen und Veranstaltungen (§ 10 Abs. 1 NKAG (öffnet in neuem Tab)).
Was Vermieter tun müssen
Die Satzung kann Vermieter verpflichten, ihre Gäste zu melden, den Beitrag einzuziehen und an die Gemeinde abzuführen. Dann haften sie für die rechtzeitige Einziehung und die vollständige Ablieferung. So steht es etwa in § 10 Abs. 4 NKAG — ausdrücklich auch für Personen, die anderen „Wohnraum zur vorübergehenden Nutzung überlassen“ (§ 10 NKAG (öffnet in neuem Tab)).
Was genau für Sie gilt — Höhe, Befreiungen, Meldeweg und wie oft Sie abrechnen —, steht in der Satzung Ihrer Gemeinde. Fragen Sie im Zweifel dort nach.
Ein Rechenbeispiel
Angenommen, Ihre Satzung sieht 2,00 € je Erwachsenem und Nacht vor, Kinder sind befreit. Zwei Erwachsene und ein Kind bleiben sieben Nächte: 2 × 7 × 2,00 € = 28,00 €. Halten Sie bei jeder Befreiung den Grund fest, statt die Abgabe einfach wegzulassen — so können Sie der Gemeinde belegen, warum für eine Person nichts angefallen ist.
Kurtaxe auf der Rechnung
Schuldet nach Ihrer Satzung der Gast die Kurtaxe und ziehen Sie sie nur im Namen und für Rechnung der Gemeinde ein, ist sie in der Regel ein durchlaufender Posten: Solche Beträge gehören nach § 10 Abs. 1 Satz 4 UStG nicht zum Entgelt (§ 10 UStG (öffnet in neuem Tab)). Weisen Sie die Kurtaxe dann getrennt vom Übernachtungspreis aus. Ob das bei Ihnen so ist, klärt Ihre Steuerberatung.
Die Abrechnung mit der Gemeinde
Wie oft und in welcher Form Sie abrechnen, bestimmt die Satzung. Hilfreich ist eine Liste je Zeitraum mit allen Aufenthalten: Nächte, Personen, befreit oder nicht — samt Grund — und Betrag. Wer das von Hand aus Kalender und Rechnungen zusammensucht, braucht dafür jeden Monat Zeit.
So hilft Masaro FeWo
Sie hinterlegen die Abgabe einmal: Betrag je Person und Nacht, je Nacht oder als Prozentsatz, Befreiung für Kinder, Saisonzeitraum, Höchstzahl der Nächte, im Preis enthalten oder getrennt ausgewiesen. Das System rechnet die Kurtaxe bei jeder Buchung aus, hält den Betrag fest und erstellt die Abrechnung für die Gemeinde als PDF und CSV. Heute gilt eine Einstellung für alle Ihre Unterkünfte — liegen Ihre Unterkünfte in verschiedenen Gemeinden, sprechen Sie uns vorher an. Mehr im Funktionsüberblick.